Mit dem Gutschein Code „Trend21“ erhaltet Ihr 5 Euro Rabattbei smartsteuer
Für viele ist sie der Endgegner: Die Steuererklärung. Aber wusstest Ihr auch, dass die durchschnittliche Steuererstattung 1069 Euro beträgt? Meine erste Steuererklärung habe ich bereits mit 18 Jahren gemacht: Damals neben dem Abitur habe ich bei McDonalds gejobbt und habe einige Euro durch das Ausfüllen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückbekommen. Auch wenn ich nicht wirklich viel Ahnung hatte und mein Einkommen noch nicht erwähnenswert war, habe ich mich an das Thema herangetestet.
Eine Frage möchte ich vorab klären: Warum macht man überhaupt eine Steuererklärung? Mit der Steuererklärung übermittelt der Steuerpflichtige alle für die Feststellung der Besteuerungsgrundlage und Ermittlung der zu zahlenden Steuern notwendigen Daten, an die für ihn zuständige Finanzbehörde. Die Steuererklärung ist damit die unmittelbare Grundlage für die individuelle Steuerfestsetzung.
Weshalb ich nur noch smartsteuer nutze und wie mein Weg vom selbst ausfüllen zur Steuerberaterin und dann zu smartsteuer verlief? Lest selbst.
Wie funktioniert die Steuererklärung mit smartsteuer?
Die Anmeldung bei smartsteuer ist unkompliziert und läuft ganz einfach über den Browser – es ist keine Steuersoftware notwendig. Für mich ein großer Pluspunkt, denn die Daten werden nicht auf meinem Laptop gespeichert und ich muss keine extra Software auf meinem Gerät installieren. Die Erstellung der Steuererklärung ist kostenlos und kann in Etappen bearbeitet werden. Dazu benötige ich lediglich ein smartsteuer Benutzerkonto, in dem man die Steuererklärung zwischen speichern kann, um diese zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Gerade wenn man noch das ein oder andere Schriftstück suchen muss, ist dies eine große Hilfe. Die Erstellung eines Benutzerkontos macht auch für spätere Steuererklärungen Sinn, da die Steuerdaten aus den Vorjahren in den aktuellen Steuerfall übernommen werden können, um die statischen Daten vorauszufüllen. Es ist außerdem auch ein Datenabruf beim Finanzamt möglich, da so Tippfehler vermieden werden können und man Zeit bei der Eingabe spart. Da wir smartsteuer dieses Jahr wieder nutzen, konnten wir viele Angaben aus dem letzten Jahr übertragen.
Dann kann es auch sofort losgehen: Persönliche Daten, Einkünfte als Arbeitnehmer und ggf. des Gewerbebetriebs, Daten zu den Kindern, Einkommensersatzleistungen und auch private Ausgaben können nun eingetragen werden. Uns wurden viele offene Fragen direkt beim Ausfüllen erklärt und sind mit Beispielen versehen, sodass wir schnell zum gewünschten Ziel gekommen sind.
Alles ausgefüllt? Wenn ja, geht es jetzt zum smartCheck. Hier wird der Steuerfall auf Probleme, Unstimmigkeiten und mögliche Optimierungen überprüft. Sollte smartsteuer unbearbeitete Bereiche oder Potential für Optimierung gefunden haben, werden direkt Lösungsvorschläge gemacht. Wir konnten so noch ein paar Werbungskosten oben drauf legen.
Nun kann alles direkt zum Finanzamt übermittelt werden. Erst mit der Übermittlung werden Kosten für smartsteuer fällig.
Sollten zwischendurch spezielle Fragen aufkommen, die nicht im Programm oder durch den eigenen smartsteuer Blog geklärt werden können, kann man sich an den Support wenden. Diesen Support habe ich damals für mein Arbeitszimmer nutzen können, da ich nicht wusste, wie ich dieses versteuern kann. Auch mussten wir durch die Aufgabe eines älteren Unternehmens smartsteuer um Rat bitte: Auch hier wurde uns kompetent geholfen.
Welche Vorteile bietet smartsteuer?
für Arbeitnehmer, Rentenempfänger, Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende, Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Häusern, Unterstützung erwachsener Angehöriger mit Unterhaltszahlungen, Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte und Einkünfte aus Photovoltaikanlagen
unkompliziert und komfortabel
Zwischenspeicherung der Steuererklärung, um diese zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen
keine Steuersoftware notwendig
umfangreiche Interview-Funktion, die einen durch die gesamte Steuererklärung leitet
Intelligente Prüfung des Steuerfalls durch smartcheck (eventuelle Probleme oder weitere Ersparnismöglichkeiten)
schneller und hilfreicher Support mit fachkundiger Auskunft
Großer FAQ-Bereich, der viele offene Fragen zum Thema Steuererklärung beantwortet
die Erstellung der Steuererklärung ist kostenlos, man zahlt erst bei Versenden der Steuererklärung an das Finanzamt
zuverlässige Hilfe bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) und der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung
Zusammenarbeit mit Lexoffice: Schnelle Abwicklung und Import der Daten von Lexoffice zu smartsteuer für Gewerbetreibende
Zeitersparnis: Vorausfüllen der aktuellen Steuererklärung durch Steuerdaten aus den Vorjahren oder durch einen Datenabruf beim Finanzamt
Selbstständigkeit und Überblick über die eigenen Finanzen
smartsteuer für Gewerbetreibende und Selbstständige
Für viele ist ein Nebenerwerb gar nichts ungewöhnliches mehr und sobald man einen Neubau mit Einkünften aus Photovoltaikanlagen besitzt, muss man dies auch in der Steuererklärung angeben. Genau hier kommt smartsteuer ins Spiel: smartsteuer führt einen sicher durch die Steuererklärung und bietet zahlreiche Tipps.
Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender ist eine Einnahmenüberschussrechnung ein Muss. Viele benötigen auch eine Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Die EÜR und auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung lassen sich perfekt mit smartsteuer erstellen und ans Finanzamt übermitteln.
Perfekte Partner: smartsteuer und Lexoffice
Seit einigen Jahren führe ich ein Einzelgewerbe, welches Umsatzsteuerpflichtig ist. Da ich meine Rechnungen schreibe, Ein- und Ausgaben dokumentieren muss, monatlich Umsatzsteuer ans Finanzamt leite und am Ende des Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung benötige, bin ich seit Jahren Kundin von Lexoffice. Zusammen mit Lexoffice koordiniere ich meine gesamte Buchhaltung und bin sehr begeistert von der einfachen Handhabung.
Da ich für meine Einkommenssteuer die Einnahmeüberschussrechnung benötige, kann ich diese ganz einfach von Lexoffice an smartsteuer übertragen und muss keine weiteren Angaben machen.
Erfahrung und ein Fazit mit smartsteuer
Warum habe ich mich für smartsteuer entschieden? Eigentlich habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht bis ich mein erstes Einzelunternehmen gegründet habe. Wie läuft das alles mit Gewerbe- und Umsatzsteuer ab und was muss ich bei der Steuererklärung beachten? Jedes Jahr wurden die Rechnungen der Steuerberaterin höher und so versuchte ich mich selbst an smartsteuer.
Ich wollte den ultimativen Vergleich: Ich machte zum Test meine Steuererklärung mit smartsteuer und lies sie final von meiner Steuerberaterin durchführen. Ich wollte wissen, ob ich mit meiner Steuerberaterin sparen kann. Ihr könnt Euch gut vorstellen wie dieser Test ausgefallen ist. Die Steuerberaterin hatte das selbe Ergebnis wie ich mit smartsteuer. Aber es gab einen großen Unterschied: smartsteuer hätte mich 35 Euro gekostet, die Steuerberaterin hat mir eine Rechnung in höhe von 1000 Euro gesendet. Von da an war mir klar, dass ich meine Steuererklärung nur noch mit smartsteuer machen werden.
Mit smatsteuer ist es der günstigste und komfortabelste Weg meine Steuererklärung zu machen. Ich hatte selbst auch schon sehr spezifische Fragen, die mir sehr gut per E-Mail beantwortet wurden.
Seitdem mache ich meine Steuererklärung nur noch mit smartsteuer und bin sehr zufrieden. Es geht schnell und unkompliziert. Mit dem Gutschein Code „Trend21“ erhaltet Ihr 5 Euro Rabatt bei smartsteuer
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Genau diese Frage habe ich mir auch damals gestellt. Generell behält dein Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab. Die Lohnsteuer ist sozusagen eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug die ihm bekannten Steuermerkmale seines Arbeitnehmers – wie Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Kinderfreibeträge sowie anteilig die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro pro Jahr).
Mit der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Abrechnung über alle steuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben des gesamten Jahres. Bei diesen Angaben werden auch jene Lebenssachverhalte erfasst, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegen.
Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle Pflichtveranlagten an und fordert einen zur Abgabe der Steuererklärung auf. Pflichtveranlagte Bürger müssen die Abgabefrist für die Steuererklärung beachten. Für das Jahr 2020 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2021. Wer absieht, dass er es nicht rechtzeitig schafft, kann eine Verlängerung beantragen. Wenn man diese Abgabefrist versäumt, riskiert man einen Verspätungszuschlag und muss vielleicht zusätzlich Zinsen ans Finanzamt zahlen.
Wann muss ich keine Steuererklärung machen?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages – dann zahlt man keine Steuern und muss auch keine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2019 lag dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Singles und 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften
„Nicht-Arbeitnehmer“ mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages – wie beispielsweise Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte. Diese haben nur dann eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt
Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I, die nur Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit haben
Hinweis: Hat ein Arbeitnehmer höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, dann hat er zu viel an Steuern gezahlt und sollte unbedingt freiwillig eine Steuererklärung abgeben.
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Das Finanzamt kann annehmen, dass der Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerabzug nicht genug Steuern gezahlt hat. Dann kommt es zur sogenannten Veranlagungspflicht. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wann genau diese Abgabepflicht besteht, regelt das Einkommensteuergesetz in § 46.
Es gibt Fälle, bei denen man eine Steuererklärung machen muss:
„Nicht-Arbeitnehmer“ – wie beispielsweise Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte haben eine Abgabepflicht, wenn sie über den Grundfreibetrag kommen. Im Jahr 2019 lag dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Singles und 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
Nebeneinkünfteals Arbeitnehmer– von mehr als 410 Euro im Jahr, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen
Arbeitnehmer mit bestimmten Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern – zusammen veranlagter Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V oder die Steuerklassen IV mit Faktor.
Arbeitnehmer mit Kapitalerträgen – für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
Abfindung – Wenn man eine Abfindung erhalten hat und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer hierfür nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten wurde.
Scheidung und erneute Heirat – man hat sich scheiden lassen und im selben Jahr hat man oder Euer Ex-Partner wieder geheiratet. Gleiches gilt für Verwitwete, die noch im selben Jahr erneut heiraten.
Freibeträge für Kinder – Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen
Mehrere Arbeitgeber – Man hat von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und die Steuerklasse VI
Lohnersatzleistungen – steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr
Lohnsteuerfreibetrag – Beispiel: Ihr habt wegen der hohen Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung einen Freibetrag eintragen lassen. Davon ausgenommen sind eingetragene Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene oder Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Lohn 2019 höchstens 11.600 Euro bei einem Single bzw. 22.050 Euro bei einem Paar betrug
Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnern – Wenn in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft einer der Partner eine einzeln veranlagte Steuererklärung abgeben, dann muss auch der andere Partner eine Steuererklärung einreichen
Arbeitgeberwechsel / Eintrag „S“ in der Lohnsteuerbescheinigung – Wenn man bei mehr als einem Arbeitgeber innerhalb eines Jahres beschäftigt war und in der Lohnsteuerbescheinigung ein „S“ eingetragen ist. Das bedeutet, dass der neue Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld berechnet hat, ohne Berücksichtigung des früheren Arbeitslohns beim alten Arbeitgeber
Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren – wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2021 eine Steuererklärung abgegeben werden
Rentner – wenn nach deren Abzug das zu versteuernde Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt, sind tatsächlich Steuern zu zahlen
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