Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bild- und Videorechte

Ich gebe nicht automatsich unbegrenzte Nutzungsrechte meiner Bilder und Videos raus. Untersagt ist strikt die Nutzung meiner Fotografien auf allen Social Media Portalen, auf Websites, für Print, Newsletter und jegliche Werbung (online oder offline).

Nur nach Absprache ist das Reposten von Fotos nur auf Instagram nach Kooperationsende bis zu drei Monaten gestattet – Das bewerben meiner Bilder auf dem eigenen Account ist strikt untersagt. Eine Verlinkung im Bild und die namentliche Nennung auf meinen Instagramkanal ist Pflicht. Ich habe das Recht meine Bilder zu jeder Zeit vom damaligen Kooperationspartner löschen zu lassen, sofern kein Buyout vereinbart wurde. Buyouts werden generell auf ein Jahr beschränkt und sind nur ohne Kinder im Bild möglich.

Ich verpflichte mich generell sechs Monate lang das Kooperationsbild im Instagramfeed bestehen zu lassen. Genauso verhält es sich mit weiteren Social Mediaplattformen und Beiträgen im Blog. Sollte das Unternehmen jedoch einen, in meinen Augen, großen Imageschaden nehmen, behalte ich es mir vor, die Beiträge mit sofortiger Wirkung und ohne Absprache zu entfernen.